Das Königreich Belgien kam im Gegensatz zu den Niederlanden und Luxemburg nach der Niederlage unter deutsche Militärverwaltung. Damit blieb es weitgehend dem Zugriff Himmlers entzogen. Die belgische Wirtschaft lieferte an das Deutsche Reich.
Von Dr. Elmar Heinz
Die Wehrmacht bereitete sich 1939 nicht nur auf den Kampf gegen die Heere der Niederlande und Belgiens vor, sondern plante auch für die Besetzung dieser Länder. Nachdem im besetzten Polen heimische Stellen und die NSDAP bereits desaströs in die Zivilverwaltung eingegriffen hatten, plante der Generalstab des Heeres, dies im Westen zu unterbinden. Eine reine Militärverwaltung sollte in den Beneluxstaaten als Treuhänder der dortigen Regierungen wirken. Am 4. November erließ Keitel „Besondere Anordnungen für die Verwaltung der besetzten Gebiete Luxemburgs, Belgiens und Hollands„. Hieraus erarbeitete der Generalquartiermeister des Heeres „Sonderbestimmungen für die Verwaltung„ dieser Staaten, darunter auch eine erste Anweisung zum Waffenbesitz.
Der Regierungspräsident in Köln, Eggert Reeder, sammelte die Erfahrungen aus der Besatzungszeit zwischen 1914 und 1918 in Belgien. Verwaltungsfachleute erhielten für die Dauer des Krieges die Dienstbezeichnung Kriegsverwaltungsbeamte und eine Uniform mit eigener „Waffenfarbe„. Reeder wurde mit seinen Männer auf die Militärverwaltung der beiden Heeresgruppen A und B verteilt und bereitete in Planspielen das Personal vor.
Im Januar 1940 bestätigte der Oberbefehlshaber der Wehrmacht, daß zivile Stellen nicht an der Militärverwaltung zu beiteiligen seien. ...
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