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Die Vereinten Nationen werden zwischen 2. und 27. Juli 2012 über einen Vertrag über den Waffenhandel beraten.

Der Vorbereitungsausschuß hierfür tagte letztmalig Mitte Februar 2012. Den Entwurf des Vertrages finden Sie hier.

Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) informiert auf ihrer Netzseite über den Stand der Arbeit. Dort finden Sie weitere Informationen über Zweck und Umfang des Vertrages.

 

  

Kaleidoskop

Im Kaleidoskop der RWM-Depesche 06 finden Sie folgende Themen:

RWM-Liste behördlich genehmigter Sammlerthemen

Neue Bücher über Friedrich II. von Preußen und seine Armee

RWM exklusiv: Zugriff auf das Mauser-Archiv

FESAC: Österreich vor der Waffenregistrierung

Forschungsprojekt zum Krieg im 20. Jahrhundert

Gesetzeskonformer Waffentransport

Das letzte Wort

 

Den vollständigen Artikel finden Sie in der RWM-Depesche 06 ab Seite 426

Die RWM-Depesche 06 können Sie im RWM-Kiosk bestellen.


China war für Spaniens Pistolenbauer lange Jahre ein hervorragender Markt; als er gesättigt war, mußten sie sich neue Kunden suchen. In den folgenden Jahren belieferten sie die spanische Polizei, die beiden verfeindeten Parteien des spanischen Bürgerkriegs, die Deutsche Wehrmacht und schließlich Länder der dritten Welt.
Von Leonardo M. Antaris
Übersetzung: Albrecht Simon

Der chinesische Markt hatte nach dem Ersten Weltkrieg spanische Kopien der langen Mauser-Pistole C 96 begierig aufgesaugt (vgl. RWM 03, S. 202ff.). Die Hersteller im spanischen Baskenland fertigten vor allem Pistolen mit der Möglichkeit, vollautomatisch zu schießen. Das war nicht sinnvoll, aber verkaufsfördernd.
Der nächste Schritt war, die Munitionskapazität der Pistolen zu erhöhen; Beístegui und Astra führten 20-Schuß-Pistolen ein. Anders als bei der Mauser, deren 20-Schuß-Griffstück aus einem Stück geschmiedet wurde, setzten Beístegui und Astra 10-Schuß-Verlängerungen per Schwalbenschwanz an das Standardgriffstück an. Gleichzeitig wurden nach dem Motto „größer ist besser“ die Läufe von 140 mm auf 180 mm verlängert. Eine Anzeige aus der Zeit läßt vermuten, daß zunächst Beístegui die 20-Schuß-Möglichkeit beim Modell H und später beim Modell MM 31 angeboten hat. Astra folgte jedoch auf dem Fuße und benannte ihre 20-Schuß-Pistole M 902.
Um diese riesigen Pistolen unterzubringen, gab es erhebliche Änderungen am Anschlagschaft.

Vertreter einiger politischen Parteien fordern die zentrale Lagerung legaler Schußwaffen in Schützenhäusern. Daß dies kein Zugewinn für die Innere Sicherheit bedeutet, sondern ein erhöhtes Gefahrenpotenzial in sich birgt, zeigt ein aktueller Einbruch.

In der Nacht vom 15. auf den 16. Februar 2012 brachen Unbekannte in ein baden-würtembergisches Schützenhaus 30 km südlich von Stuttgart ein. Sie öffneten fachmännisch mit entsprechendem Werkzeug Waffentresore, die kurz zuvor von der zuständigen Behörde als sicher abgenommen worden waren.

Ziel der Einbrecher war der Diebstahl von Kurzwaffen. Langwaffen ließen sie in den aufgebrochenen Tresoren stehen.

 
  

  

Die Bürgerschaft der Hansestadt Bremen hat erwartungsgemäß in ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 für die Einführung einer Steuer auf legal besessene Schußwaffen gestimmt. Nun muß sich der Bremer Senat mit dieser Vorlage befassen.

Den Antrag unter dem Titel "Waffenbesitz minimieren und Waffensteuer in Bremen einführen" hatten die Vertreter der Parteien SPD, Grüne und Linke stimmten dafür. Die Parteien CDU und BIW ( Bürger in Wut ) stimmten dagegen.

Die Einführung einer solchen Steuer ist mit diesem Beschluß noch lange nicht erfolgt. Bremerhaven - ein Teil des Bundeslandes - ist gegen eine solche Steuer. Auch ist abzuwarten, ob der Bremer Senat einem solchen Gesetz zustimmt. Eine Vorlage der Bürgerschaft, nach der Schützenvereinen die Gemeinnnützigkeit aberkannt werden sollte, hatte diese abgelehnt.

 

Der deutsche Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) beschlossen.

Der Entwurf vom 27. Mai 2011 wurde in wenigen Punkten noch einmal geändert. Mit der Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift steht nun eine bundeseinheitliche Auslegung des Waffengesetzes zur Verfügung. Der Beschlußfassung ging ein längeres Tauziehen um einige Formulierungen voran. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eigene ergänzende Regelungen zu erarbeiten.

Den Beschluß des Bundesrates mit den Änderungen finden Sie hier.

Den ursprünglichen Text finden Sie hier.

Das Sitzungsprotokoll hat der Bundesrat hier bereitgestellt.

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Die italienische Regierung hat das Waffenrecht vereinfacht. Ein kompliziertes nationales Waffenregister fällt ab dem 1. Januar 2012 fort. 

Das italienische Kabinett beschloß in seinen Sitzungen vom 11. und 12. November 2011 unter anderem das Finanzgesetz ("legge di stabilità") für das Jahr 2012. Für das Waffenrecht bedeutsam ist, daß im Rahmen des Bürokratieabbaus ("Riduzione degli oneri amministrativi per imprese e cittadini") ab dem 1. Januar 2012 der nationale Waffenkatalog fortfällt. In diesem Katalog wurde seit 1975 jedes Waffenmodell aufgenommen. In den Handel gebrachte Waffen müssen bis 31. Dezember 2011 mit der jeweiligen Katalognummer versehen sein.

Der "catalogo nazionale armi" verzeichnet(e) auch Waffen des gleichen Modells unter verschiedenen Nummern, wenn die Kapazität des Magazins abwich. Das Vergabeverfahren für Katalognummern war sehr zeitaufwendig und verzögerte teilweise die Markteinführung neuer Modelle.

Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier. Relevant ist § 14 Absatz 7.

In RWM-Depesche 05 finden Sie einen FESAC-Bericht über das aktuelle italienische Waffenrecht. Die Ausgabe erscheint Ende November 2011.

Die Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) bietet Kursleitern, die auf den österreichischen Waffenführerschein vorbereiten, eine DVD an, mit der diese ihren Unterricht besser gestalten können.

Folgende Inhalte werden darin behandelt:
- Waffenbesitz und Verantwortung 
- Waffengesetz 
- Notwehrrecht 
- Ordnungsgemäße Verwahrung 
- Sicherer Umgang mit der Waffe 
- Grundzüge des Schießens mit der Faustfeuerwaffe

  

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz wurde am 24. Mai 2011 von der Bundesregierung verabschiedet. Der Bundesrat muß ihr am 8. Juli zustimmen.

Das Forum Waffenrecht (FWR) nimmt hierzu Stellung.

 

  

Im Kaleidoskop finden Sie aktuelle Informationen. In dieser Ausgabe haben wir für Sie zusammengetragen:

- Das Nationale Waffenregister – gefährliche Augenwischerei?

- Belgiens aktuelles Waffengesetz

- sehenswerte Ausstellungen

- neue Bücher und Buchbesprechungen

- wie immer: Das letzte Wort ...

Das Kaleidoskop finden Sie in der RWM-Depesche 03 ab Seite 212

Die RWM-Depesche 03 können Sie hier bestellen.

  

 


 

dhl stellt internationalen waffenversand einDie DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG ändert zum 1. Juli 2011 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach soll der internationale Versand von "Paketen, die Waffen, Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten" eingestellt werden.

Das Unternehmen begründet diesen Schritt mit erhöhtem Arbeitsaufwand. Da einige der Staaten des Weltpostvertrags die Einfuhr dieser Güter verböten und einige Fluggesellschafte den Transport ablehnten, müsse man sonst jedes Paket überprüfen. Wenn DHL diese Änderung umsetzt, wird der Versand in einige Staaten unmöglich. Katja Triebel sieht dadurch eine Einschränkung des Universaldienstes, den DHL als Nachfolger des Staatsbetriebs Bundespost anbieten müsse. Dies sei ein "widerrechtlicher Eingriff in die Individualrechte". Legale Waffentransporte seien durch den Zoll oder mit Verbringungsgenehmigung EDV-erfaßt, sie seien also leicht zu erkennen.

Durch die DHL-Entscheidung könne nun in Länder, in die Fluggesellschaften per se keine Waffen transportierten, auch auf dem Postweg keine mehr versandt werden.

Frau Triebel sieht in dieser Entscheidung "den generellen Willen zum Exportverbot für den individuellen, legalen Waffenverkauf".

Der nationale Versand ist von dieser AGB-Änderung nicht betroffen.