Waffenrecht
Bremen: Bürgerschaft stimmt für Waffensteuer
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Die Bürgerschaft der Hansestadt Bremen hat erwartungsgemäß in ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 für die Einführung einer Steuer auf legal besessene Schußwaffen gestimmt. Nun muß sich der Bremer Senat mit dieser Vorlage befassen.Den Antrag unter dem Titel "Waffenbesitz minimieren und Waffensteuer in Bremen einführen" hatten die Vertreter der Parteien SPD, Grüne und Linke stimmten dafür. Die Parteien CDU und BIW ( Bürger in Wut ) stimmten dagegen. Die Einführung einer solchen Steuer ist mit diesem Beschluß noch lange nicht erfolgt. Bremerhaven - ein Teil des Bundeslandes - ist gegen eine solche Steuer. Auch ist abzuwarten, ob der Bremer Senat einem solchen Gesetz zustimmt. Eine Vorlage der Bürgerschaft, nach der Schützenvereinen die Gemeinnnützigkeit aberkannt werden sollte, hatte diese abgelehnt. |
Verwaltungsvorschrift vom Bundesrat beschlossen
Der deutsche Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) beschlossen.
Der Entwurf vom 27. Mai 2011 wurde in wenigen Punkten noch einmal geändert. Mit der Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift steht nun eine bundeseinheitliche Auslegung des Waffengesetzes zur Verfügung. Der Beschlußfassung ging ein längeres Tauziehen um einige Formulierungen voran. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eigene ergänzende Regelungen zu erarbeiten.
Den Beschluß des Bundesrates mit den Änderungen finden Sie hier.
Den ursprünglichen Text finden Sie hier.
Das Sitzungsprotokoll hat der Bundesrat hier bereitgestellt.
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Italien vereinfacht das Waffenrecht
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Die italienische Regierung hat das Waffenrecht vereinfacht. Ein kompliziertes nationales Waffenregister fällt ab dem 1. Januar 2012 fort.Das italienische Kabinett beschloß in seinen Sitzungen vom 11. und 12. November 2011 unter anderem das Finanzgesetz ("legge di stabilità") für das Jahr 2012. Für das Waffenrecht bedeutsam ist, daß im Rahmen des Bürokratieabbaus ("Riduzione degli oneri amministrativi per imprese e cittadini") ab dem 1. Januar 2012 der nationale Waffenkatalog fortfällt. In diesem Katalog wurde seit 1975 jedes Waffenmodell aufgenommen. In den Handel gebrachte Waffen müssen bis 31. Dezember 2011 mit der jeweiligen Katalognummer versehen sein. Der "catalogo nazionale armi" verzeichnet(e) auch Waffen des gleichen Modells unter verschiedenen Nummern, wenn die Kapazität des Magazins abwich. Das Vergabeverfahren für Katalognummern war sehr zeitaufwendig und verzögerte teilweise die Markteinführung neuer Modelle. Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier. Relevant ist § 14 Absatz 7. |
Österreich: IWÖ-DVD zum Waffenführerschein
Die Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) bietet Kursleitern, die auf den österreichischen Waffenführerschein vorbereiten, eine DVD an, mit der diese ihren Unterricht besser gestalten können.
Folgende Inhalte werden darin behandelt:
- Waffenbesitz und Verantwortung
- Waffengesetz
- Notwehrrecht
- Ordnungsgemäße Verwahrung
- Sicherer Umgang mit der Waffe
- Grundzüge des Schießens mit der Faustfeuerwaffe
Forum Waffenrecht: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
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Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz wurde am 24. Mai 2011 von der Bundesregierung verabschiedet. Der Bundesrat muß ihr am 8. Juli zustimmen.Das Forum Waffenrecht (FWR) nimmt hierzu Stellung. |
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Kaleidoskop
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Im Kaleidoskop finden Sie aktuelle Informationen. In dieser Ausgabe haben wir für Sie zusammengetragen: - Das Nationale Waffenregister – gefährliche Augenwischerei? - Belgiens aktuelles Waffengesetz - sehenswerte Ausstellungen - neue Bücher und Buchbesprechungen - wie immer: Das letzte Wort ... Das Kaleidoskop finden Sie in der RWM-Depesche 03 ab Seite 212Die RWM-Depesche 03 können Sie hier bestellen. |
Schweiz: Volk stimmt gegen Waffenrechtsänderung
Die Frage, ob die Schweiz ein Waffenrecht nach bundesdeutschem Muster bekommen soll, ist auch durch den Volksentscheid vom 13. Februar nicht entschieden.
Am 13. Februar 2011 hat das Schweizer Volk über die Initiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" abgestimmt. 56,3% der Stimmbürger, die in 20 der 26 Kantone die Mehrheit stellten, stimmten gegen eine Änderung.
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BKA: Elektroschocker 2011 nur noch mit Prüfzeichen
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Das Bundeskriminalamt (BKA) weist darauf hin, daß ab dem 1. Januar 2011 Elektroimpulsgeräte ("Elektroschocker") nur noch geführt werden dürfen, wenn diese ein amtliches Prüfzeichen aufweisen.Elektroimpulsgeräte werden vom deutschen Waffengesetz erfaßt. Dabei ist der Umgang mit diesen Geräten verboten, "sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen" tragen. Das BKA hat mit einer Allgemeinverfügung im August 2003 den Umgang mit verbotenenen Elektroimpulsgeräten geregelt. Die Verfügung galt ursprünglich bis zum 31. Dezember 2008. |
Auf Anfrage der RWM-Depesche erklärte das BKA, daß diese Befristung nun nicht noch einmal verlängert wird, da die Zulassung von Elektroimpulsgeräten seit 2008 gesetzlich geregelt und möglich ist.
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Urteil: Ein-Euro-Lufgewehr bleibt ein Traum
Das Landgericht Limburg hat einen Online-Verkauf für nichtig erklärt, bei dem der Käufer für einen Euro ein neuwertiges Luftgewehr (Neupreis 1390 Euro) erworben haben wollte (AZ 3 S 315/09).Der Verkäufer hatte das Luftgwehr bei einer Online-Auktionsplattform eingestellt und dabei versehentlich an Stelle des Startpreises den „Sofort Kaufen“-Preis mit einem Euro angegeben. Noch bevor er den Fehler ändern konnte, hat ein Nutzer der Plattform dieses „Sofort Kaufen“-Angebot angeklickt. Der Verkäufer hat den Käufer binnen weniger Minuten darauf hingewiesen, daß diese Auktion „wegen Irrtum ungültig“ sei. Der Käufer hat dennoch den Kaufbetrag überwiesen und einen Nachweis gesandt, daß er über 18 Jahre sei. |
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UN-Feuerwaffenprotokoll: Umsetzung durch EU
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Die Europäische Union hat einen Vorschlag zur Umsetzung des Artikels 10 des UN-Feuerwaffenprotokolls vorgelegt. Deutsche Verbände gaben hierzu ihre Stellungnahmen ab.Das Forum Waffenrecht (FWR) führt in einer Meldung hierzu aus, daß die Furcht vor Horrorszenarien übertrieben sei. |


