RWM-Depesche.de

Wappen-Hessen-waffengesetz-kosten-verordnungDas Bundesland Hessen hat in seinem Gesetz- und Verordnungsblatt vom 26. Juni 2013 das aktuelle Verwaltungskostenverzeichnis veröffentlicht. Betroffen hiervon sind auch Handlungen nach dem Waffengesetz.

Wer bisher eine Waffe in seine Besitzkarte ein- oder austragen ließ, zahlte die Kosten, die noch mit dem Bundeswaffengesetz geregelt worden waren. Das deutsche Bundesland Hessen hat nun an deren Stelle die Kosten durch eine eigene Verordnung geregelt. Kostete der Eintrag einer Waffe bisher 12,78 Euro (25,00 DM), müssen jetzt 15,00 Euro dafür gezahlt werden.

verkehrszeichen haltDas Verwaltungsgericht Trier hat in einem Urteil vom 19. Juni 2013 entschieden, daß eine Waffenbesitzkarte widerrufen werden kann, wenn der Inhaber der Erlaubnis gegen die gesetzliche Aufbewahrungsvorschrift verstößt.

Bei einer Vor-Ort-Kontrolle befanden sich bei einem Jäger zwei Kurzwaffen in einem nicht gesetzeskonformen Innenbehältnis und eine geladene Pistole unter der Matratze. Die zuständige Behörde hatte daraufhin die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, da der Eigentümer im Sinn des Waffengesetzes unzuverlässig sei.

Beeinflussen Antidepresiva das Verhalten derart, daß es zu Aggressionen kommen kann? Diese Frage wird im Augenblick verstärkt gestellt. Im Prozeß um eine tödliche Messerstecherei ist sie von Bedeutung.

In Wiesbaden wird derzeit ein Fall verhandelt, in dem ein 32 Jahre alter Mann einen Nachbarn erstochen haben soll. Nachdem eine Einparkkarambolage bereits von der Polizei aufgenommen worden war, soll der Mann den Vater der Nachbarsfamilie getötet haben. Der Verteidiger des Angeklagten führt zu dessen Entlastung an, sein Mandant nehme seit Jahren Antidepressiva ein.

Der Wiesbadener Kurier berichtet in seiner Druckausgabe vom 10. April 2013 über den Prozeß.

Ein vom Gericht  zugezogener Gutacher sah keinen Zusammenhang zwischen Psychopharmaka und der Aggressivität des mutmaßlichen Täters, erwähnte aber, daß "die Hersteller" auf Beipackzetteln inzwischen von "gelegentlichem aggressiven Verhalten" sprächen. Ein weiterer Gutacher schloß eine "Antriebssteuerung durch die Medikamente" (Kurier) nicht aus.

Der Ausgang dieses Verfahrens kann auch für die Bewertung von Morden mit Schußwaffen, die in den Medien oft "Amokläufe" genannt werden, von Bedeutung sein. Hier wurde in der Vergangenheit meist nur das Tatmittel Waffe in den Mittelpunkt gestellt, ohne den Auslöser für die Tat zu benennen.


Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Joe Biden, riet Eltern in einem Interview mit dem Magazin Parents zum Kauf von Flinten zur häuslichen Selbstverteidigung. 

In einem Interview erklärte der Vizepräsident am 19. Februar 2013, vor allem die Hintergrundüberprüfung von Waffenbesitzern könne verhindern, daß Waffen in Hände von Unzuverlässigen, Vorbestraften oder geistig Gestörten gelängen.

Hilfe für Eltern, sichere Schulen. Im Gespräch mit einem Vertreter der Elternzeitschrift betonte Biden wiederholt, wie wichtig die sichere Aufbewahrung von Waffen im Haus sei. Man könne jemandem nicht verbieten, eine geladene Waffe zu haben, wenn er daheim sei. Wenn man aber das Haus verlasse, solle man die Waffe wegschließen. Es sei allgemein als wichtig anerkannt, die Waffen außer Reichweite von Kindern und Fremden zu halten. Bonbons bewahre man ja auch auf der hohen Kante auf.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das Bundeslagebild 2011 veröffentlicht. Die Zahl der Straftaten ging um 9% zurück. Von 5'600'000 legal besessenen Waffen wurden nur 5 (!) im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt. 

Im Jahr 2011 wurden 35'033 Verstöße gegen Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz verzeichnet, 2010 38'338. Das ist ein Rückgang um 9 %. Nur 1,6 % der registrierten Fälle betreffen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Registriert wurden vor allem Fälle der illegalen Einfuhr, des Handels oder der Herstellung von Waffen, die vom Waffengesetz erfaßt werden.

Die Anzahl der Tatverdächtigen ging ebenfalls zurück. Sie betrug 2011 33'495. Hiervon waren mit 6'812 Personen 20 % keine Deutschen. In dieser Gruppe lagen Türken (23,7 %) vor Polen (7,4 %) und Italienern (4,9 %).

Auch die Zahl der Straftaten mit Schußwaffen ging 2011 zurück. Die Statistik unterscheidet Taten, bei denen geschosen wurde und solche, bei denen mit Waffen gedroht wurde.

In 6'113 Fällen wurde mit einer Waffe gedroht (- 8 %). Hier lagen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin vorne. Pro Kopf gerchnet waren Bremen, Hamburg und Berlin am stärksten betroffen.

In 5'597 Fällen wurde mit einer Waffe auf Personen oder Sachen geschossen (+ 0,8 %). Die größte Anzahl von Straftaten entfiel hier auf Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern und Niedersachsen. Mit 1'599 Fällen bildet die Sachbeschädigung (z.B. Schießen auf Verkehrsschilder) die größte Gruppe. Außerdem sind 600 Fälle dem Schießen auf Transporter auf Autobahnen zuzurechnen.


Das Nationale Waffenregister (NWR) nahm am 1. Januar dieses Jahres planmäßig seinen Betrieb auf. Dabei ist einer der erhofften Effekte nicht eingetreten: Die Zahl der legalen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland mußte nicht korrigiert werden.

Das Bundesministerium des Innern verkündet in einer Pressemitteilung: "Mittlerweile haben die Waffenbehörden in den Ländern und Kommunen alle ihre relevanten Datenbestände erfolgreich an das Nationale Waffenregister übermittelt. Im Rahmen eines Probebetriebs konnten sich nicht nur teilnehmende Waffenbehörden von der Funktionsweise überzeugen, im Dezember wurde die Stabilität und Zuverlässigkeit des Registers auch von abfragenden Polizei- und Sicherheitsbehörden erprobt".

Das Ministerium äußert sich auch zur Zahl der legalen Waffen: "Nach einer ersten Auswertung beläuft sich diese Zahl auf knapp 5,5 Millionen und damit am unteren Ende der bisher in der Öffentlichkeit diskutierten, nichtamtlichen Schätzungen, die zwischen fünf und über zehn Millionen schwankten."

Diese Aussage zeigt, daß das NWR keinen wesentlichen Erkenntnisfortschritt gebracht hat. Wie die RWM-Depesche ihren Abonnenten bereits im Mai 2012 berichtete, hat eine Länderumfrage des Landes Niedersachsen die Zahl von 5,7 Millionen legaler Waffen in der Bundesrepublik Deutschland ergeben.

Damit hat sich der Aufwand für das NWR in diesem Punkt nicht gelohnt.


In den US-Bundesstaaten Arizona und Texas dürfen Lehrer verdeckt Schußwaffen tragen, wenn die Schule das schriftlich erlaubt und die Lehrer zuvor an einer praktischen und theoretischen Ausbildung teilgenommen haben.

In anderen US-Bundesstaaten ist Medienberichten zufolge eine ähnliche Regelung in Arbeit: Oklahoma, Missouri, Minnesota, South Dakota und Oregon. Mit dieser Regelung sollen Schulmassaker wie in Newtown verhindert werden.

Als Beispiel wird in verschiedenen Druck- und Online-Medien die Schule im texanischen Harrold, nahe der Grenze zu Oklahoma, angeführt. Der Bericht wurde auch von der deutschen Tagespresse vereinzelt aufgenommen.

Ein Superintendent David Thweatt, zuständig für die Schulen im Distrikt Harrold, wird mit den Worten zitiert: „Wir haben kein Geld für einen Wachdienst, das ist die bessere Lösung. Bis die Polizei da ist, vergeht bei uns eine halbe Stunde. So ein Angriff dauert maximal neun Minuten, der letzte gerade mal drei bis vier. Der Wachmann kann gerade Mittag machen, wenn der Angreifer kommt. Ein Amokläufer könnte einen Wachmann oder Polizisten, der seine Waffe offen trägt, ausschalten. Unsere Polizisten sind Helden, die viel zu wenig gewürdigt werden – aber sie können es garnicht schaffen, rechtzeitig da zu sein. Je mehr Menschen in einem Schulgebäude sind, die potenziell unsere Kinder schützen können, umso besser. Wir vertrauen unseren Lehrern, die wir persönlich als zuverlässig kennen. Unsere Lehrer haben die Meisterprüfung abgelegt, sind reifer und haben ausgiebig trainiert – und sie tragen ihre Waffen verdeckt. Wir können unsere Kinder schützen“.

Fox-News sagte er: „Was für mich als Problem erscheint, ist, daß wir unsere Schulen für Angriffe völlig offen gelassen haben – Das ist so, als würde man ein Schild vor sein Haus stellen, das sagt: ‚Ich halte es wirklich für eine gute Idee, mal hereinzukommen und mich anzugreifen, denn ich glaube nicht an Waffen‘ – und das ist genau das, was wir verhindern wollen“.

logo bkaDas Bundeskriminalamt hat im August 2012 die "Bundeslagebilder Straftaten" öffentlich zugänglich gemacht.

Es handelt sich um die Lagebilder der Jahre 2003 bis 2010 sowie die Jahresstatistiken Straftaten mit Schußwaffen 2001 und 2002. Zentrale Aussage dieser bisher nicht zugänglichen Dateien ist die immer wieder auftretende Feststellung, daß von legalen Schußwaffen keine signifikante Bedrohung ausgeht und daß die Wahrnehmung der Gefahr in der Bevölkerung in keiner Relation zur objektiven Gefährdung steht. 

Die Lagebilder waren bis dahin nicht öffentlich zugänglich. Sie wurden von der AG Waffenrecht der Piratenpartei angefordert und stehen auf deren Netzseite als Pdf-Dateien bereit.


 

Logo Polizei Hessen 200.svg"Messer sind unser Alltagsproblem“. Die Messer, und nicht die Schußwaffen wie etwa Pistolen, sind aus Sicht der Ermittler das häufigste Tatmittel bei Tötungsdelikten". Mit diesen Worten zitiert die Tageszeitung  Wiesbadener Kurier einen Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Westhessen. 

Der Wiesbadener Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 6. Juni 2012 ausführlich über die in letzter Zeit gestiegene Zahl von Tötungsdelikten, bei denen Messer zum Einsatz kamen. Den WK-Artikel können Sie hier lesen.

Ergänzung zu RWM-Depesche 07 zum Herunterladen:

    

icon Waffenrecht Ende Mai 2012

Sie finden hier eine Zusammenfassung zu folgenden Themen:

- Nationales Waffenregister

- Bestand legaler Waffen in der Bundesrepublik Deutschland

- Polizeiliche Kriminalstatistik 2011

- Experten lehnen im Bundestag Pläne der Grünen ab

Weitergabe des PDF erwünscht und erbeten!