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verkehrszeichen haltDas Verwaltungsgericht Trier hat in einem Urteil vom 19. Juni 2013 entschieden, daß eine Waffenbesitzkarte widerrufen werden kann, wenn der Inhaber der Erlaubnis gegen die gesetzliche Aufbewahrungsvorschrift verstößt.

Bei einer Vor-Ort-Kontrolle befanden sich bei einem Jäger zwei Kurzwaffen in einem nicht gesetzeskonformen Innenbehältnis und eine geladene Pistole unter der Matratze. Die zuständige Behörde hatte daraufhin die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, da der Eigentümer im Sinn des Waffengesetzes unzuverlässig sei.

Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung (AZ 5 K 162/13.TR). Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier.