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Alter ist kein Verdienst – aber auch kein Grund, die Daseinsberechtigung abgesprochen zu bekommen. Das Habsburgerreich geriet in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Ruf alternd, schwach und eigentlich dem Untergang geweiht zu sein – zu Unrecht.

Von Dr. Elmar Heinz

Im Gegensatz zur Herrscherdynastie der Habsburger war „Österreich-Ungarn„ so alt gar nicht. Erst 1867 waren mit dem „Ausgleich„ aus dem Kaisertum Österreich zwei Reichshälften entstanden. In den vorangegangenen Jahren war das Kaisertum systematisch zerschmettert worden. Das aufstrebende Königreich Italien hatte Habsburg 1859 aus Norditalien verdrängt, Preußen ihm 1866 die Vormacht im Deutschen Bund endgültig entrissen. Der Ausgleich führte 1867 zur Gleichberechtigung der größten Volksgruppen, der Ungarn und der Deutschen. Hätte man auch den kleineren Volksgruppen eine ähnliche Autonomie gegeben, wäre die „Monarchie auf Kündigung„ in einer Zersplitterung ähnlich der vor 1806 zurückgefallen.

Alleine die beiden durch Personalunion verbundenen Staaten Kaiserreich Österreich und Königreich Ungarn kämpften immer wieder um finanzielle Fragen und damit letztendlich um die Vorherrschaft.

Im Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg gelang aber schließlich ein innerer Ausgleich auch mit den meisten kleineren Nationen, der den Fortbestand einer heute wieder aktuellen Reichsidee hätte garantieren können: Eine einheitliche Rechtsordnung für verschiedene Völker, um deren friedliches Zusammenleben zu gewährleisten. Ohne den Weltkrieg hätte Habsburgs Herrschaft über viele Völker also durchaus weiterbestehen können.

Hinter dem immerwährenden Sissi-Kitsch lugt bei näherer Betrachtung das Bild eines Staatswesens hervor, das seinen Platz unter den Europäischen Mächten unbedingt behaupten wollte.

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